Ö1 Verfassungsgerichtshof prüft Diskriminierung durch eingetragenen Partnerschaft

vom 18.09.2011

Jonach Alexander (ORF)
Der Verfassungsgerichtshof beginnt kommenden Herbst seine Herbstsession. Beraten wird unter anderem über die Schwerarbeiterregelung und über Grundbuchsgebühren, außerdem über die Schreibweise von Doppelnamen in der eingetragenen Partnerschaft. Es geht um die Frage, ob die derzeitige Regelung eine Diskriminierung für Homosexuelle Paare bedeute. Peter Daser berichtet.

Daser Peter (ORF)
Wenn ein Ehepartner eine Doppelnamen führt, dann findet sich zwischen den beiden Namensteilen stets ein Bindestrich. Bei der eingetragenen Partnerschaft dagegen lassen die Behörden nur Doppelnamen ohne Bindestrich zu. Das heißt, am geschriebenen Namen ist damit jederzeit erkennbar, dass es sich um eine homosexuelle Person handelt. Das sei diskriminierend und verfassungswidrig, heißt es in der Beschwerde, mit der sich die Verfassungsrichter ab kommender Woche auseinandersetzen werden. Umgekehrt geht es in einem anderen Fall um ein heterosexuelles Paar, das keine Ehe, sondern eine eingetragene Partnerschaft eingehen will. Die ist derzeit aber nur für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen. Auch das sei diskriminierend. Ein weiterer Fall betrifft die Schwerarbeiterpension. Hier hat sich der Oberste Gerichtshof an die Verfassungsrichter gewandt, er ist der Ansicht, dass die jetzigen Methoden, um den Kalorienverbrauch von Schwerarbeitern zu berechnen, zu ungenau seien. Der Kalorienverbrauch ist ein Kriterium für die Zuerkennung der Schwerarbeiterpension. Und wieder einmal geht es um die Einheitswerte für Grundstücke, in diesem Fall bei der Berechnung von Grundbuchsgebühren. Die werden in manchen Fällen nach dem tatsächlichen Preis einer Immobilie bemessen, in anderen nach den veralteten und in der Regel unrealistisch niedrigen Einheitswerten.