Ö1 : Heinisch-Hosek will Eltern zu Kinderbetreuung verpflichten

Ö1 Mittagsjournal vom 17.05.2011 12:00:00

Williwald Christian (ORF)
Wie kümmern sich Eltern, die sich trennen, um ihr Kind? Das wird wahrscheinlich immer kompliziert sein, wenn Gesetze ganz private Dinge regeln sollen. Dem entsprechend umstritten sind Gerichtsentscheidungen indiesem Bereich und ür die Betroffenen oft schwer zu akzeptieren. Zum Beispiel das Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Eltern Schadensersatz für seelisches Leid einklagen können, wenn der andere Elternteil dem Kontakt zum Kind verhindert. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagt, dieses Urteil sei zu akzeptieren, sie vwill aber auch eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein Elternteil sich nach der Trennung nicht mehrum das Kind kümmert. heinisch-Hosek hat da die desinteressierten Väter im Auge:

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Ich denke, dass zwei Seiten der Medaille zu betrachten sind: auf der einen Seite zeigt sich immer wieder, dass wenn das Besuchsrecht nicht eingehalten wird, dass das der Hauptgrund ist, warum Väter in der Regel hier zu Gericht gehen und zu Recht auch einfordern ihre Kinder zu sehen, das ist die eine Seite und die andere Seite ist aber schon: Kinder warten oft sehr, sehr lange bis sie abgeholt werden und werden nie abgeholt von ihren Vätern, das heißt man müsste diese zweite Seite auch genau mit betrachten und wenn dieses OGH-Urteil richtungsweisend ist, dann sollten wir in beide Richtungen das Gesetz weiter entwickeln. Besuchsrecht gleich, aber auch Konsequenzen wenn Kinder die besucht werden wollen von ihren Vätern nicht besucht werden.

Werth Wolfgang (ORF)
Also mit dem Schadenersatz könnten Sie leben. Wie soll denn die Regelung aussehen, dass Väter verpflichtet werden, Besuchsrechte als Besuchspflichten zu sehen und diese auch wahrzunehmen?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Also, ob ich damit leben kann oder nicht ist irrelevant. es ist zur Kenntnis zu nehmen dass dieses OGH-Urteil jetzt gefällt wurde-

Werth Wolfgang (ORF)
Sie könnten es auch gesetzlich überholen, selbstverständlich.

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Ich glaube dass wir gesetzlich jetzt Maßnahmen treffen müssen, dass das Besuchsrecht gleich bei der Scheidung mit geregelt wird, das würde ich mit wünschen.

Werth Wolfgang (ORF)
Mit welchen Mitteln würden Sie Väter dazu veranlassen, ihr Besuchsrecht ist gleich Besuchspflicht wahrzunehmen?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Da gibt es viele Überlegungen. Eine könnte sein, dass man den Unterhalt erhöht, zum Beispiel, wenn Väter ihre Pflicht, das sehen zu müssen, weil das vereinbart ist und die Kinder dass auch wollen, dass man hier in Bezug auf Unterhalt dass tut, aber das muss besprochen werden.

Werth Wolfgang (ORF)
In welchem Ausmaß soll es dieses Besuchsrecht, ist gleich Besuchspflicht geben?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Also in den Vorverhandlungen hätten wir Mindestbesuchszeiten vereinbart, die man jetzt noch präzisieren muss. Das sind eben diese zweimal zwei Tage im Monat. Es gehören auch Ferienzeitenregelungen dazu und es muss doch vom Alter des Kinder abhängig sein, wie oft der andere Elternteil das Kind sehen können muss, mindestens.

Werth Wolfgang (ORF)
Wie realistisch ist es denn dass man da zu einer Regelung kommt und – wenn ja, bis wann?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Ja, wir werden das angefangene Paket weiter verhandeln. Es hat sich ja etwas geändert im Justizministerium, es ist eine neue Justizministerin da und wenn wir zügig weiter kommen soll das an mir nicht scheitern, es muss nur für beide Seiten verträglich sein sollte nicht so sein, dass wir die gemeinsame Obsorge zum Beispiel verpflichtend hier als Bedingung ins Gesetz schreiben.

Werth Wolfgang (ORF)
Sommer, Herbst, 2012?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Vor dem Sommer wäre ich dankbar wenn wir da weiter verhandeln könnten und im Herbst vielleicht schon etwas verabschieden.

Williwald Christian (ORF)
Sagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Interview mit Wolfgang Werth.