Aktive Arbeitslose

Wir finden es wichtig, dass Frauenorganisationen sich vermehr mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen, auch der Lohnarbeitslosen und Armutsbetroffenen, zusammentun und gemeinsam um die volle Verwirklichung der Menschenrechte und der Demokratie engagieren. Der Verein „AKTIVE ARBEITSLOSE“ versteht sich als emanzipatorischer Menschenrechtsverein, der Frauenrechte als integralen Bestandteil seiner Arbeit ansieht, die nicht isoliert von den gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen betrachtet werden können. Die Überwindung von Herrschaft und Ausbeutung ist für uns ein Anliegen, das alle Menschen guten Willens angeht und ein gemeinsames Handeln erfordert.

Wir fordern:

  1. Keine Existenz gefährdenden Bezugssperren und -kürzungen durch AMS und Sozialämter (Mindestsicherung)! Mindestsicherung deutlich über der Armutsgrenze von EU-SILC (2009: 994 Euro). Keine Zwangsunterwerfung des gesamten Haushalts unter das Mindestsicherungs­regime, auch wenn nur eine Person Mindestsicherung braucht!
  2. Keine Sanktionsdrohung bei Zuweisung in „Frauenberufe“ solange diese schlechter bezahlt sind als „Männerberufe“
  3. Keine Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe und bei der Mindestsicherung
  4. Anerkennung von Erziehungspflichten für Kinder über 3 Jahren (Ausschlussgrund bei Notstandshilfe und Mindestsicherung!), keine Zwangsvermittlung in Arbeit mit atypischen Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Wochenendarbeit, …), Anerkennung von Pflege Angehöriger ab Pflegestufe 2 bei Mindestsicherung und AMS-Bezug
  5. Totalreform von Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung unter massiven Einbezug betroffener Frauen und Männer. Langfristig bedingungsloses Grundeinkommen für alle! Sofort: Recht auf frei gewählte AMS-Massnahmen für Lohnarbeitslose
  6. Benachteiligung von Frauen bei der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension überwinden (bislang 10%-Punkte geringere Anerkennungsquote). Recht auf frei gewählte Rehabilitation vor und in der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension statt menschenrechtswidrige Zwang als Zugangshürde, Recht auf frei gewählte Unterstützung bei der „Wiedereingliederung“, Pensionszeiten bei Wiedereinstieg anrechnen
  7. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit durch ein neues, flacheres Gehaltsschema, das Gehalt vorwiegend nach Arbeitsplatzbewertung und Qualifikation einstuft und nicht nach Hierarchieebene und durch gedienter Zeit. Volle Absicherung von „informeller Arbeit“ wie Erziehungs- und Pflegezeiten und Anerkennung für Gehaltsvorrückungen, gerechtere Aufteilung von „informeller Arbeit“ und Lohnarbeit zwischen Männer und Frauen
  8. Arbeitszeit auf 30 Stunden verkürzen + Recht auf frei gewählte, Existenz sichernde Vollzeitarbeit, gesetzlicher Mindestlohn 1.800 Euro brutto, 1.200 Euro Mindestpension, 1.000 Euro Mindestsicherung 14 x jährlich
  9. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle in den Verfassungsrang und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Ermöglichung von Einzelklagen, ebenso Frauenrechtekonvention, Kinderrechtekonvention und Konvention über Rechte der WanderarbeiterInnen zur Gänze in Verfassungsrang! Menschen- und Frauenrechte in Asyl- und Migrationspolitik umsetzen statt Gesetze willkürlich zu verschlechtern. Zweckgebundene Abgaben bei Einfuhr von Waren, die unter Ausbeutung von Frauen hergestellt wurden. Mehr internationales Engagement in der Menschenrechts- und Frauenpolitik!
  10. Kapitalismus und Herrschaft überwinden: Vermögen voll besteuern, Steuerflucht verhindern, Reichtum zurück verteilen, alle Diskriminierungen abbauen, Wirtschaft und Gesellschaft konsequent demokratisieren, Gemeingüter (Commons) und solidarische Ökonomie fördern. Internationale Solidarität und WeltbürgerInnenschaft für alle!

Kontakt:
Krottenbachstrasse 40/9/6
1190 WIEN
Tel.: +43-676-35 48 310
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karin.rausch[at]aktive-arbeitslose.at