Haushaltsarbeiterinnen: Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Rechtsweg für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert für Betroffene
von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die
Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland. „Die Arbeitgeber müssen
aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen
fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind“,
erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts „Zwangsarbeit heute“ des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Unabhängig von der Schwere der
Tat könnten die betroffenen Personen bisher keine zivilrechtlichen
Ansprüche gegen die Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen, so Rabe. Die
Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten der Diplomaten sei oft faktisch
unmöglich. Das führe häufig dazu, dass die Betroffenen nach jahrelanger
Arbeit mit leeren Händen dastünden.
„Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument zum
Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch sehen wir
Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der Pflicht, den
Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung Zugang zum Recht zu
verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und Entschädigungsansprüche in
Deutschland durchsetzen können oder anderweitig entschädigt werden.“
Ziel eines vom Projekt „Zwangsarbeit heute“ und der Beratungsstelle Ban
Ying initiierten Musterverfahrens sei daher neben der Klärung der
Vorwürfe des Einzelfalls eine grundsätzliche Klärung der Frage,
inwieweit die vollständige Sperrung des Rechtsweges in Deutschland auch
in Fällen schwerer Rechtsverletzungen rechtlich zulässig sei.
Das Projekt „Zwangsarbeit heute“ unterstützt in einem Musterverfahren
eine indonesische Hausangestellte dabei, ihren ehemaligen Arbeitgeber,
einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft, auf Zahlung von rund
70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld zu verklagen. Das Arbeitsgericht
Berlin hat am 14. Juni 2011 die Klage wegen der Immunität abgewiesen.
Die Klägerin will Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen.
In einer heute vorgelegten Studie über die Praxis der Durchsetzung von
Rechtsansprüchen gegen Personen mit diplomatischer Immunität in
ausgewählten europäischen Ländern schlägt das Deutsche Institut für
Menschenrechte verschiedene präventive Maßnahmen zum Schutz der
Hausangestellten vor. So sollten beispielsweise Hausangestellte
berechtigt sein, den Arbeitgeber zu wechseln. Weiterhin wird empfohlen,
dass Hausangestellte ein Bankkonto eröffnen müssen, auf das der
monatliche Lohn eingezahlt wird. Die Außenministerien sollten zudem
alternative Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen eröffnen, um den
Ausschluss des Rechtswegs auszugleichen.
Studie: Domestic Workers in Diplomats‘ Households – Rights Violations
and Access to Justice in the Context of Diplomatic Immunity (Link:
[1]http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=138245c580706
7c9c598 ) Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2011.
Autorin: Angelika Kartusch, Wissenschaftliche Beratung: Heike Rabe
Das Projekt „Zwangsarbeit heute“: Das Projekt „Zwangsarbeit heute –
Betroffene von Menschenhandel stärken“ (Link:
[2]http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=4d174b65d8cd7
77fcebd ) des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert
Musterverfahren, die Betroffene von Menschenhandel führen, um ihre
Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchzusetzen, und unterstützt
sie finanziell. Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ finanziert.
Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Tel.: 030 25 93 59 –
14 Mobil: 0160 96 65 00 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
References
1. www.institut-fuer-menschenrechte.de
2. www.institut-fuer-menschenrechte.de
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