Obsorgedebatte

Interview

von Claudia Aurednik mit Irma Zenacek und Brigitte Hornyik für progress, Magazin der österreichschen Hochschülerschaft:
„Da werden Gewalttäter bedient.“

“_*Flashmob

gegen die gemeinsame Obsorge durch Gerichtsurteil!*_
_*Dienstag, 20.11., 13h30, vor dem Parlament*_

Video vom Flasmob

Berichterstattung auf dieStandard.at

Bilder vom Flashmob (©Bettina Frenzel)

Flashmob gegen gemeinsame Obsorge durch Gerichtsurteil verordnet

Flashmobfotos ©bettina frenzel

An diesem Tag findet um 14h ein ExpertInnen-Hearing zum neuen Kindschafts- und Namensrecht statt. Kernpunkt: Gemeinsame Obsorge soll auch gegen den Willen z.B. der Mutter durch Gerichtsurteil erzwungen werden können. Wie soll das gehen? Die Bedenken, die zahlreiche Organisationen dagegen in der Begutachtung vorgebracht haben, wurden nicht berücksichtigt. Die Plattform 20000 Frauen ruft daher zu einer Aktion vor dem Parlament auf: Wir werden zeigen, wohin richterlich angeordnete Gemeinsamkeit führen kann!

Kommt und protestiert – jede Stimme zählt!

Presseaussendung dazu: Hier zum Download
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Keine gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge…
…wenn Eltern sich streiten oder nichts mehr miteinander zu tun haben wollen!

Neuer Gesetzesentwurf in Begutachtungsphase
Derzeit wird das Kindschafts- und Namenrecht reformiert und in Zusammenhang damit  auch die Obsorge neu geregelt. Der Gesetzesentwurf befindet sich gerade in der Begutachtungsphase, siehe:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00432/index.shtml

Gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge
Am 10.10.12 präsentierten die Ministerinnen Gabriele Heinisch-Hosek und Beatrix Karl den neuen Gesetzesentwurf. Dieser beinhaltet u.a., dass bei strittigen Scheidungen und bei nicht-verheirateten Eltern die gemeinsame Obsorge auch gegen den Wunsch eines Elternteils von Gerichten angeordnet werden kann. Damit werden den Gerichten sehr komplexe und sensible Bereiche betreffende Prüfungsverfahren zugemutet, obwohl sie derzeit schon massiv unter Personalmangel leiden, und davon auszugehen ist, dass Richter und Richterinnen auf Grund ihrer Ausbildung keine Fachleute in familiären Fragen sind.

Negative Auswirkungen – Gewalt, Traumatisierung
Das Gericht kann künftig die gemeinsame Obsorge für sechs Monate anordnen, wenn die miteinander in Streit liegenden Elternteile keine gemeinsame Vereinbarung treffen. Viele Fraueneinrichtungen schlagen hier Alarm. Bei Gewaltbeziehungen ist der Schutz vor dem Gewalttäter das vorrangige Ziel nach der Trennung. Die im Gesetz vorgesehene Regelung prolongiert hingegen die Gewalt. Müttern und ihren Kindern wird zugemutet, sich mit gewalttätigen Männern und Vätern, die das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beantragen, auseinanderzusetzen (Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann angeordnet werden). Nach Meinung von ExpertInnen wie PsychotherapeutInnen wird sich eine gerichtlich verfügte gemeinsame Obsorge im Konfliktfall keinesfalls zum Wohle des Kindes auszuwirken. Es wird ein drastisches Ansteigen an traumatisierten Kindern und Jugendlichen befürchtet.
„Ein gewalttätiger Partner und Vater hat vor allem im Sinne des Schutzes des Kindeswohls seinen Anspruch auf das Sorgerecht verwirkt. Das muss in den neuen Regelungen des Familienrechts garantiert sein.” (Verein Autonomer Österreichischer Frauenhäuser, Presseaussendung 12.10.12)

Veränderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf gefordert
Im Gesetzesentwurf ist ein wesentlicher Aspekt – die Frage nach der Verantwortung für Betreuung und Erziehung der Kinder v o r der Trennung – nicht entsprechend berücksichtigt. Es muss gewährleistet sein, dass dieser Punkt in richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle spielt.
Eine Lösung der Konflikte zwischen den Beteiligten ist anzustreben, noch b e v o r die Gerichte eingeschaltet werden – etwa in Form einer Schlichtungsstelle.
Die richterlich verordnete gemeinsame Obsorge darf nicht Gesetz werden! Wenn sich die Elternteile einig sind, brauchen sie weder Urteil noch Gericht, und bei Uneinigkeit und Konflikten ist es für alle Beteiligten besser, wenn ein Elternteil allein verantwortlich ist. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen eine klare Orientierung, wer Entscheidungen trifft!

Politisches Engagement jeder/jedes Einzelnen ist gefragt
Am 5. 11. endet die Begutachtungsfrist. Danach wird das Gesetz ehest möglich beschlossen. Jede einzelne Stimme dagegen zählt – deponiert diese bei möglichst vielen einflussnehmenden Politikerinnen!
Sollte die gemeinsame Obsorgeregelung nicht entschärft werden, rufen wir für den Tag der Beschlussfassung im Ministerrat zu einer Protestaktion am Ballhausplatz auf! (Infos dazu auf der Website)

Position der Plattform 20000frauen zum Gesetzesentwurf

Begutachtungsentwurf und Stellungnahmen auf den Parlamentsseiten

Text aus „Volksstimme“, Ausgabe Oktober 2012

Aktuell entstandener Blog zum Thema und zum Mitreden: Mütter ohne Rechte

Praxisbeispiele: Obsorge und Besuchsrecht, Beratungspraxis

Text vom Frauenforum Gänserndorf zur Gemeinsamen Obsorge

Flugblatt zum Download: Flugblatt gemeinsame Obsorge


Obsorge und Frauenrecht: Die Zweifel bleiben, Christa Pölzlbauer / Kommentar der anderen, Der Standard vom 4.11.2012

Stellungnahme des Österreichischen Frauenrings
Presseaussendungen zur Obsorge-Frage

Aktuelle Presseaussendung des Österreichischen Frauenrings zur Einigung in Sachen Obsorgeregelung, 10.10.2012

Vom Verein AÖF:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121012_OTS0133

Bundesverband Österr. Kindesschutzzentren:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121010_OTS0267

Die Grünen:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121010_OTS0190

SPÖ/Andrea Mautz:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121010_OTS0135