Ö1 „JuristInnen reformfreudig bei Lebensgemeinschaften“
12.05.2012
Maiwald Andrea (ORF)
Nach Österreich jetzt. Reformfreudiger als die Politik, zeigen sich Österreichs Juristen, wenn es um die Rechte von Lebensgemeinschaften geht. Unverheiratete, Alleinerziehende mit Kleinkindern sollten nicht nur fürs Kind, sondern auch für sich selbst Alimente bekommen, so die Forderung beim Österreichischen Juristentag in Linz. Wolfang Werth berichtet:
Werth Wolfgang (ORF)
Das alles sei keineswegs ein Feminismus-Projekt, sagen die Privatrechts-Expertinnen Fischer-Czermak und Beclin von der Universität Wien. Denn ihre Forderung soll für Mütter und Väter gelten, die sich ganztags um ein Kleinkind kümmern. Barbara Beclin:
Beclin Barbara (Universität Wien)
Die von uns vorgeschlagene Bestimmung soll einen befristeten Unterhaltsanspruch demjenigen Elternteil einräumen, der sich in den allerersten Monaten oder Jahren der Kindererziehung widmet und nicht erwerbstätig sein kann aufgrund dessen.
Werth Wolfgang (ORF)
Bis zum dritten Geburtstag des Kindes, das ist in etwa die zeitliche Dimension für den Betreuerunterhalt, nach Meinung der Juristinnen. In begründeten Fällen könne es auch länger sein. Die Einzelheiten regelt das Gericht. Das dahinterstehende Argument, nicht nur das Kleinkind braucht Bekleidung, Wohnung und so weiter, sondern auch sein betreuender Elternteil. In Deutschland funktioniere diese Regel gut, sagen die Expertinnen beim Juristentag in Linz.