Ergebnisse des zweiten Treffens der Feministischen Parteien Europas

ÉXITO EN EL SEGUNDO ENCUENTRO EUROPEO DE PARTIDOS FEMINISTAS

Feministiskt initiativs på internationell konferens – Rapport från European Feminist Parties Coordination Board meeting

pdf der „an.schläge“ mit den Artikeln zum Thema „Feministische Parteien“ und den beiden Interviews mit der Mitfrau und Bundessprecherin der Feministischen Partei DIE FRAUEN Margot Müller und der ehemaligen Mitfrau Britta Zangen

Polen war Gastgeber für das zweites Treffen der Feministischen Parteien Europas

Das Ergebnis zeigt: Feministische Positionen sind grenzenlos!

Zum zweiten Mal trafen sich Vertreterinnen der vier Feministischen Parteien Europas. Nach der Gründung des Dachverbandes der Feministischen Parteien Europas in Valencia / Spanien im Oktober vergangenen Jahres war diesmal die polnische Partia Kobiet in Danzig / Polen Gastgeberin für die Feministik Initiativ aus Schweden, die spanische Iniciativa Feminista und die deutsche Feministische Partei DIE FRAUEN.

Das Treffen am 27. August 2011 in der Humanistischen Hochschule in Danzig war ein großer Erfolg: trotz der zum Teil großen Unterschiede bezüglich der nationalen Voraussetzungen wurden 14 gemeinsame politische Forderungen zusammengetragen. Diese länderübergreifen-de Einigkeit stellt eine große Stärke der feministischen Politik in Europa dar. Sie belegt auch, dass die Forderungen des Feminismus entgegen der heute oft geäußerten Ansicht nicht über-holt, sondern für die europäischen Frauen sowie für die soziale und ökonomische Zukunft Eu-ropas dringend notwendig sind.

27. August 2011: Vertreterinnen der feministischen Parteien Europas in Danzig

Die Forderungen lauten:

1. Ablehnung von Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung. Feminismus ist pazifistisch
Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sich dafür einsetzen, dass internationale Konflikte gewaltfrei gelöst werden können Konflikte müssen auf demokratischem und diplomatischem Weg anstatt mit Waffen bearbeitet werden.

2. Vollständige Veränderung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung: das Wohl der Menschen und nicht der Profit muss im Mittelpunkt der Ökonomie stehen Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass die herrschende kapitalistische neoliberale Wirtschaftsform in ein kooperatives Wirtschaftsmodell umgewandelt wird. Statt Reichtum und Ressourcen als Besitz Einzelner – insbesondere Männer – weiter anzuhäufen, muss Verteilungsgerechtigkeit sowohl zwischen Frauen und Männern als auch zwischen den Völkern im Mittelpunkt stehen.

3. Trennung von Staat und Religion Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen eine säkulare Politik gewährleisten. Religion ist eine Privatangelegenheit und darf nicht staatlich begünstigt werden. Zudem sind die meisten religiösen Kulturen von Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen geprägt.

4. Bekämpfung der strukturellen Gewalt gegen Frauen, Gewährleistung ih-rer physischen und psychischen Unversehrtheit Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen verstärkt Maßnahmen gegen die strukturelle Gewalt gegen Frauen ergreifen. Dazu gehört auch eine erhöhte Sensibilisierung für häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen.

5. Abschaffung von sexueller Ausbeutung Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sexuelle Ausbeutung bekämpfen. Ein postiver Ansatz ist die „schwedische Lösung”, die den Kauf sexueller Dienstleistungen und nicht die Prostituierten kriminalisiert. Menschenhandel muss konsequent bekämpft und die Betroffenen geschützt werden.

6. Bekämpfung von Sexismus und der Reproduktion von Geschlechterstereotypen in Medien Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sexistische und stereotypisierende Darstellungen in den Medien bekämpfen. In fast allen Medien werden überholte und einschränkende männliche und weibliche Rollenbilder transportiert. Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter kann nur durch Überwindung dieser Stereotypen erreicht werden.

7. Recht auf Selbstbestimmung der Frauen über ihre Fortpflanzung Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung in Bezug auf Verhütung, Abtreibung und Fortpflanzung durchsetzen.

8. Freie Wahl der Lebensweise Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen die freie Wahl der Lebensweise garantieren, gleichgültig ob Frauen allein, mit Partnerinnen oder Partnern, mit Kindern oder ohne Kinder leben.

9. Förderung der Gleichstellung durch das Bildungssystem Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass die Erziehung und Ausbildung der Kinder gendersensibel erfolgt. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Mädchen und Jungen ihre individuellen Neigungen und Fähigkeiten ohne Beschränkung durch Rollenzwänge entwickeln können.

10. Politische, ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen gemäß ihrem Bevölkerungsanteil Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass der gesellschaftliche, ökonomische und politische Einfluss der Frauen ihrem Bevölkerungsanteil entspricht.

11. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Bis jetzt erhalten Frauen in keinem der Mitgliedsländer der Europäischen Union für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer. Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen hergestellt wird.

12. Gleiche Aufteilung der Elternzeit zwischen Vätern und Müttern Gleiche Verantwortung für ein Kind übernehmen bedeutet, dass der Elternurlaub gleichmäßig auf Mutter und Vater verteilt werden muss. Frauen und Männer müssen dabei unterstützt werden, sich aus überkommenen Rollenmustern zu lösen. Es soll verhindert werden, dass Frauen durch die Fürsorgearbeit, die sich aus der Geburt eines Kindes ergibt, im Berufsleben sowie in der sozialen Absicherung benachteiligt werden. Vätern muss es erleichtert werden, mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen daher sicherstellen, dass beide Elternteile die Elternzeit zu gleichen Teilen in Anspruch nehmen.

13. Individuelle Existenzsicherung. Keine Abhängigkeit sozialer Transfer-leistungen vom Familienstand. Individualbesteuerung statt Ehegatten-splitting Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass jedem Individuum eine von anderen Menschen ökonomisch unabhängige Lebensführung ermöglicht wird. Das kann entweder durch eine Erwerbsarbeit oder durch eine Grundsicherung erfolgen. Beides muss in existenzsichernder Höhe bezahlt werden. Jedes Individuum ist individuell zu besteuern.

14. Unterstützung von Alleinerziehenden durch soziale, wirtschaftliche und infrastrukturelle Maßnahmen Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen sicherstellen, dass Alleinerziehende wirtschaftlich abgesichert sind, durch flexible Arbeitszeiten und ausreichende Kinderbetreuung unterstützt werden und in ein ausreichendes soziales Netzwerk eingebunden sind.

Die Bundessprecherinnenrunde der Feministischen Partei DIE FRAUEN bewertet diese Konferenz als einen großen Schritt vorwärts in der Geschichte des politischen Feminismus: „Unser Ziel ist es, nach den Europawahlen 2014 im Europaparlament vertreten zu sein und eine Feministische Gruppe im Europäischen Parlament zu verwirklichen.“
Die Konferenz ruft weitere Feministische Parteien, die sich in der Aufbauphase befinden und an den nächsten Europawahlen teilnehmen wollen, dazu auf, sich dem Dachverband der Feministischen Parteien Europas anzuschließen. Die nächste Konferenz der Feministischen Parteien in Europa wird im August 2012 in München stattfinden.