Ö1 Grüne wollen Änderung im Scheidungsrecht
Ö1 Mittagsjournal vom 31.05.2011 12:00:00
Williwald Christian (ORF)
Die Grünen schlagen eine Änderung im Scheidungsrecht vor: für die Unterhaltspflicht mehr entscheidend sein, ob man am Scheitern der Ehe schuld ist, es soll nur darum gehen, ob der geschiedene Partner auf den Unterhalt angewiesen ist. Die Grünen wollen einen Gesetzesantrag im Parlament einbringen. Mehrheit wird sich dafür keine finden, aber die Grünen wollen zumindest die Diskussion voran bringen. Wolfgang Werth berichtet:
Werth Wolfgang (ORF)
Die Details des Vorschlags lesen sich – no na- ziemlich juristisch, selbst wenn man sie sprachlich vereinfacht. Unterhalt gibt es, wenn die Gestaltung der Ehe die Ursache dafür ist, dass jemand nach der Scheidung schlechtere Erwerbschancen hat. Gemessen wird das an seiner/ihrer Ausbild7ung und der bisherigen Berufslaufbahn. Kinderbetreuungspflichten sind bei der Unterhaltsfrage zu berücksichtigen, Sorgen also für Unterhalt. Einschränkender Zusatz im Grünen Positionspapier: Einkommensverlust und Arbeitsmarktrisiken, die ihre Ursachen nicht in der familiären Aufgabenteilung haben, sollen nur bei sehr lange andauernden Ehen Unterhaltsansprüche auslösen. Wann so ein Arbeitsmarktrisiko familienbedingt ist und wann nicht, müssten so genannte berufskundliche Sachverständige im Auftrag des Gerichts feststellen. Wo bleibt denn da die von den Grünen als Nebeneffekt beabsichtigte Kostenersparnis durch Vermeidung langer Scheidungsprozesse? Justizsprecher Steinhauser:
Steinhauser Albert (Grüne)
Da ist schon, das gebe ich zu, ein Mindestmaß auch an Aufgabenbereich für die Gerichte nach wie vor vorhanden, aber im Verhältnis zu den großen, klangen Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen ist es doch deutlich weniger.
Werth Wolfgang (ORF)
Und auch die Unterhaltshöhe, die die Grünen vorschlagen, wird wohl wieder Sachverständige zur Beurteilung brauchen, die oder der Ex soll das bekommen, was er oder sie verdienen hätte können, wenn durch die eheliche Aufgabenverteilung keine beruflichen Nachteile eingetreten wären. Obergrenze: 33 Prozent des Nettoeinkommens des Ex-Partners. Auf eine These, ob das vorgeschlagene System mehr den Frauen oder den Männern nützt, lässt sich der Grüne Justizsprecher Steinhauser nicht ein. Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen erwartet er nicht.