1997, UFF, Frauenvolksbegehren, österreichweit
Vom 7. bis 14. April 1997 wurde in Österreich das "Frauenvolksbegehren" durchgeführt. Es wurde von 11,17% der Wahlberechtigten (644.665 Personen) unterstützt.
"Alles, was Recht ist! "
"Als Reaktion auf die beiden von der Koalitionsregierung beschlossenen Sparpakete und auf die zunehmend verstummende Frauenbewegung und Frauenpolitik initiierte das UnabhängigeFrauenForum (UFF), eine überparteiliche Plattform, 1997 ein Frauenvolksbegehren. „Alles, was Recht ist!“, lautete das Motto des Frauenreferendums 1", das 11 Forderungen beinhaltete.
"Der Text des Frauenvolksbegehrens"
"Die UnterzeichnerInnen des Frauen-Volksbegehrens fordern den Beschluss folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.
Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:
- Unternehmen erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von S 15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepasst wird, zu sichern.
- Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
- Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
- Die Gleichstellung der Frauen muss auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
- Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
- Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
- Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
- Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
- Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
- Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist."