Entgegnung auf einen Beitrag zur Obsorgedebatte von Bernhard Koch im Standard vom 4. Juli 2012

Entgegnung auf Artikel im Standard vom 4. Juli 2012: Vaeter müssen draussen bleiben

von Dr. Brigitte Hornyik im Namen des Frauenrings

S g Hr Jäger, s g Redaktion, der Österreichische Frauenring – Österreichs größte Dachorganisation von Frauenvereinigungen, siehe www.frauenring.at – entgegnet dem heutigen Kommentar von Herrn Koch wie folgt:

„Genial, der Herr Koch – der Frauenring gratuliert! Wozu? Zur einzigartigen Verdrehung von Tatsachen in der Sorgerechtsdebatte! Haltet den Dieb Methoden in der Argumentation waren immer schon eine schlaue Taktik.

Denn:

1) Es sind die VäterRECHTLER, die immer nur auf ihre RECHTE pochen, und gern auf unangenehme Betreuungspflichten (Stichworte kranke Kinder, durchhustete Nächte, Büffeln für Mathe, obwohl frau selbst schon nach Arbeit, Haushalt, kurz dem üblichen Alleinerzieherinnen-Alltag
am Sand ist) vergessen! DESWEGEN wird von Frauenseite jetzt darauf hingewiesen, dass Sorgerecht nicht nur Recht sondern auch Pflicht ist.

2) Es sind die Kampf-Väter, denen es wohl mehr um Macht als um das Kindeswohl bzw ihre Beziehung zu den Kindern geht.Väter, die sich bereits während aufrechter Beziehung engagiert haben – und zwar im Alltag des Krankenbettes, der Sprechstunden, usw, also im
Bereich des nicht immer so rosigen und Glück bringenden Dienstleistungsunternehmens „Elternschaft“ werden nach einer Trennung sicher nicht ausgesperrt! Nur die, die ihre Vaterschaft erst vor dem Pflegschaftsgericht entdecken, sind nicht immer so willkommen…..

3) An ALLE:
Die „gemeinsame Obsorge“ ist keine gemeinsame Obsorge, sondern das alleinige Vertetungsrecht der Mutter einerseits, des Vaters andererseits für das Kind – Stichwort: Unterschrift! In aufrechter Beziehung meist kein Problem, nach der Trennung meist schon: Mama
meldet an, Papa meldet ab, Mama stellt einen Antrag, zB Reisepass, Papa zieht den Antrag zurück – na fein! wohliges Kindeswohlgefühl macht sich breit! Wenn sich Mama und Papa trotz Trennung wie vernunftbegabte Menschen verhalten, miteinander reden gerade über
die Kinder sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zweitrangig – aber wehe, wenn nicht! Dann kann jede simple Unterschriftsleistung zum Nebenschauplatz des Rosenkriegs werden!

Also, Herr Koch, lassen wir die Kirche im Dorf: es geht nicht um ausgesperrte Väter und böse Mütter, die nur Machtinteressen verfolgen und den armen Papis die Pflichten aufhalsen wollen. Es geht auch nicht um unsere Liebe zu den Kindern – die entzieht sich
ja Göttin sei Dank den Paragrafen. Es geht um pragmatische Regelungen, die den ohnehin schwierigen Alltag von AlleinerzieherInnen – großes I wohlgemerkt! – nicht noch mühsamer machen. Wenn jede Schikursanmeldung zum Spielball kleinlicher Zänkereien werden
kann ist es doch wohl mehr im Interesse von Mutter, Vater und Kind beim derzeitigen grundsätzlichen alleinigen Vertretungsrecht eines Elternteils zu bleiben – es kann ja ohnehin in beiderseitigem Einverständnis ein Vertetungsrecht auch des jeweils anderen
Elternteils festgelegt werden. Und Gratulation an alle, die trotz Scheidung solche juristischen Regeln gar nicht brauchen!“

in Absprache mit der Vorsitzenden des Frauenerings, Dr Christa Pölzlbauer, für den Frauenring: Dr Brigitte Hornyik, Vertreterin des Vereins Österreichischer Juristinnen im Vorstand des Frauenrings

Rückfragen unter: 0664 252 20 08

 
13. Juli 2012: Stellungnahme des Frauenrings zur Obsorgedebatte hier nachzulesen!