Ö3 : Frauenministerin Heinisch-Hosek will Neuregelung für Besuchsrechte und -pflichten

Ö3 Mittagsjournal vom 17.05.2011 12:00:00

Nothnagl Isolde (ORF)
Mütter die verhindern, dass das Kind seinen Vater besuchen kann, oder Väter die ihr Kind von vornherein gar nicht besuchen, das kommt vor, daher will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek jetzt eine Neuregelung von Besuchsrechten und -pflichten. Anlass ist ein Urteil des obersten Gerichtshofes, dass einem Vater Schadensersatz zugestanden hat, weil die Mutter den Besuch des Kindes nicht möglich gemacht hat und der Vater deshalb Depressionen bekommen hat. Die SPÖ-Ministerin sagt, „ein Ja zur Durchsetzung von Besuchsrechten muss aber auch ein Ja zu einer Besuchspflicht bedeuten“. Ob es dann auch Sanktionen für Besuchsunwillige Väter geben soll, das überlegt Heinisch-Hosek noch.

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Da gibt es viele Überlegungen. Eine könnte sein, dass man den Unterhalt erhöht, zum Beispiel, wenn Väter ihre Pflicht, das sehen zu müssen, weil das vereinbart ist und die Kinder dass auch wollen, dass man hier in Bezug auf Unterhalt dass tut, aber das muss besprochen werden.

Werth Wolfgang (ORF)
In welchem Ausmaß soll es dieses Besuchsrecht, ist gleich Besuchspflicht geben?

Heinisch-Hosek Gabriele (SPÖ)
Also in den Vorverhandlungen hätten wir Mindestbesuchszeiten vereinbart, die man jetzt noch präzisieren muss. Das sind eben diese zweimal zwei Tage im Monat. Es gehören auch Ferienzeitenregelungen dazu und es muss doch vom Alter des Kinder abhängig sein, wie oft der andere Elternteil das Kind sehen können muss, mindestens.

Nothnagl Isolde (ORF)
Heinisch-Hosek im Gespräch mit Ö3-Innenpolitikredakteur Wolfgang Werth. Die Frauenministerin erhofft sich ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr.

Ö1: OGH-Urteil: Schadenersatz für seelisches Leid nach „Kindesentzug“