Ö1: OGH-Urteil: Schadenersatz für seelisches Leid nach „Kindesentzug“- Besuchspflicht für Väter?

Ö1 Morgenjournal 8 Uhr vom 17.05.2011 08:00:00

Williwald Christian (ORF)
Schadensersatz für seelisches Leid, wenn man nach einer Trennung sein Kind lange nicht sehen kann. Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil festgehalten, dass das möglich ist. Mütter oder Väter die den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil verhindern können demnach zu Schadensersatz verurteilt werden. Ob die Drohung mit Geld oder gar Haftstrafen Streits zwischen getrennten Eltern verhindern kann, da ist die Obfrau der Familienrichter skeptisch. Wolfgang Werth berichtet:

Werth Wolfgang (ORF)
Familienrichtervertreterin Doris Täubel-Weinreich über das Urteil:

Täubel-Weinreich Doris (Richtervereinigung)
Der OGH hat erkannt, dass unsere bisherigen Mittel zur Durchsetzung von Besuchsrechten scheinbar nicht ausreichen und hat jetzt ein neues Feld eröffnet um dem Besuchsrecht vielleicht doch zum Durchbruch zu verhelfen.

Werth Wolfgang (ORF)
Ohne die höchstgerichtliche Schadensersatzvariante kritisieren zu wollen hält es die Familienrichterin für zielführender, Besuchsverweigernden Elternteilen familiengerichtliche Anordnungen aufzuerlegen.

Täubel-Weinreich Doris (Richtervereinigung)
Dieses Gesetz, was jetzt in einem Entwurf vorliegt, gibt dem Richter schon ein paar Möglichkeiten, eben mit Weisungen zu verpflichtenden Erstgesprächen über Mediation mit einer Weisung zur Elternberatung Schritte in die richtige Richtung zu setzen.

Werth Wolfgang (ORF)
Mehr gerichtlicher Druck zur Durchsetzung von Besuchsrechten, dem will sich die Familienrichterin nicht verschließen. Zugleich will sie aber auch mehr Druck für eine Besuchspflicht der Väter. Vor mehr als zehn Jahren habe es da zumindest Anträge an die Gerichte gegeben.

Täubel-Weinreich Doris (Richtervereinigung)
Ich würde mir wünschen dass die Frauen auch Anträge stellen, weil es eben wichtig ist für das Kind.

Werth Wolfgang (ORF)
Womit letztlich der OGH durch neue Anträge auch zum Umdenken eingeladen, um nicht zu sagen gezwungen würde?

Täubel-Weinreich Doris (Richtervereinigung)
Ja.

Werth Wolfgang (ORF)
Sagt Familienrichtersprecherin Doris Täubel-Weinreich.

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