Ö1 – Neues Prostitutionsgesetz für Wien

Ö1 Mittagsjournal vom 31.05.2011 12:00:00

Williwald Christian (ORF)
Wien bekommt ein neues Prostitutionsgesetz. Ab November soll ein Verbot für den Straßenstrich in Wohngebieten gelten, in Gegenden wie rund um den Westbahnhof dürfen sich dann Prostituierte nicht mehr auf der Straße zeigen. Die Anrainer haben das jahrelang verlangt, was das für die Prosituierten bedeutet hat sich Beate Tomassovits angeschaut.

Tomassovits-Weis Beate (ORF)
Der Straßenstrich hat vor allem im fünfzehnten Wiener Gemeindebezirk seit Jahren für Konflikte gesorgt. Es gab unzählige Bürgerinitiativen, die gegen die Straßenprostitution protestiert haben. Die Polizei kam mit den Kontrollen nicht nach, weil die Bestimmungen kompliziert waren. Das neue Prostitutionsgesetz sieht nun vor, dass der Straßenstrich in Wohngebieten verboten wird. Die Prostituierten werden sich neu informieren müssen, sagt Eva van Rahden, Leiterin von SOPHIE, Bildungsraum für Prostituierte:

Van Rahden Eva (Sophie – BildungsRaum für Prostituierte)
Grundsätzlich bedeutet das, dass einige Straßenzüge, in denen im Moment angebahnt wird, dass dort die Anbahnung nicht mehr stattfinden kann und auf der anderen Seite wird es sein, dass es ja Erlaubniszonen dann auch geben wird und diese werden dann an die Frauen kommuniziert werden und da ist dann, wird sich zeigen in wie weit die Frauen die dann annehmen, beziehungsweise, was halt auch geplant ist, dass es zu einer verstärkten Verlagerung der Anbahnung nach Indoor kommt und wir hoffen, dass dann auch mehr Arbeitsplätze für die Frauen Indoor zur Verfügung stehen werden.

Tomassovits-Weis Beate (ORF)
Als einziger konkreter Standort für eine solche Erlaubniszone wurde bisher nur der Prater genannt. Die Polizei geht davon aus, dass man im Prater eine Art grünen Bereich schaffen wird, in dem die Anbahnung auf der Straße erlaubt sein wird. Froh ist man bei SOPHIE, dass die Straßenprostitution nicht komplett verboten wird.

Van Rahden Eva (Sophie – BildungsRaum für Prostituierte)
Grundsätzlich ist es einfach so, dass die Frauen, dass keine Kosten anfallen wenn sie keine Einnahmen haben, also das ist halt bei der Anbahnung auf der Straße halt für Frauen, was sie uns gesagt haben, halt einer der Vorteile.

Tomassovits-Weis Beate (ORF)
Durch das neue Gesetz wird das Bewilligungsverfahren für das Betreiben von Bordellen strenger, gleichzeitig wird der Schutz von Minderjährigen Prostituierten verstärkt. Wer das erste Mal bei der Sexarbeit erwischt wird bekommt keine Strafe, sondern wird nur ermahnt. Neu ist auch, dass künftig Freier bestraft werden, wenn die Anbahnung außerhalb der Erlaubniszonen stattfindet. Diese Kosten mussten bisher die Prostituierten alleine tragen.